Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Färöer und nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Nahezu alle Kommunen verzeichnen hohe Infektionszahlen, besonders stark betroffen ist der Großraum Kopenhagen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland als Risikogebiet eingestuft wurde. Die Gebiete Grönland und Färöer weisen nur geringe Infektionszahlen auf und gelten daher nicht als Risikogebiet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Dänemark hat die Einreisebestimmungen mit Wirkung vom 9. Januar 2021 erneut verschärft. Dänemark hat die Einreisebestimmungen mit Wirkung vom 9. Januar 2021 erneut verschärft.
Alle Länder wurden von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft, so dass Einreisen zu rein touristischen Zwecken grundsätzlich nicht erlaubt sind.
Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei Einreise muss ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorgelegt werden, der maximal 24 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Anerkannte triftige Gründe für eine Ausnahme wurden weiter eingeschränkt. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis ggf. noch Ausnahmeregelungen gelten und bei Vorlage welcher Gründe eine Einreise weiterhin möglich ist bieten die dänischen Behörden.
Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie einen wichtigen Grund nachweisen und einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 7 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde. Bei Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht mehr als 24 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, wird Grenzlandbewohnern die Einreise auch ohne Nachweis eines triftigen Grunds gestattet. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen für Grenzpendler.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis, ein Nachweis des zugelassenen triftigen Reisegrundes und/oder der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest), der nicht älter als 24 Stunden sein darf, benötigt.
Dänemark nimmt die Risikoeinstufungen auf Grundlage von EU-einheitlichen Kriterien vor.
Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen und veröffentlicht diese ebenfalls auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Dazu kommt:
- Bei Einreisen aus einem COVID-19-Hochrisikoland ist ein Nachweis des Reisezwecks sowie der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest) mitzuführen.
- Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land ist ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen.
- Bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung).
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen jedoch die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Schweden und Norwegen lassen eine Einreise aus Dänemark nur bedingt zu. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fernzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 17. Januar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teillockdown. Restaurants und Cafés dürfen nur Take-away Verkauf anbieten, Geschäfte, Einkaufszentren und Fitnesscenter bleiben geschlossen. Kultur- und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen sind verboten. Schüler und Studierende erhalten Fernunterricht. Angestellte sollen, wo möglich, von zuhause arbeiten. Kindergärten und Kindertagesstätten bleiben geöffnet. Freizeitaktivitäten an der frischen Luft sind möglich.
Bis 17. Januar 2021 bleibt der gesamte Einzelhandel mit Ausnahme von Supermärkten/Lebensmittelgeschäften und Apotheken geschlossen.
Weitere bereits bestehende Einschränkungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2021 fort. Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln, solange keine vorübergehenden oder regionalen Verschärfungen greifen. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf max. 10 Personen zu beschränken. Dies gilt auch für die Feiertage.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/daenemark-node/daenemarksicherheit/211724